Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, weil Sie umgezogen sind, müssen Sie sich nicht nur innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden, sondern auch die Adressangaben in Ihrem Personalausweis ändern lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.
Was muss ich mitbringen?
- Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben
Rechtsgrundlage
Welche Fristen muss ich beachten?
Anmeldungen und die damit verbundenen Einträge in Personalausweise werden in der Regel sofort bearbeitet.
Was sollte ich noch wissen?
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Gemeinde auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport; aktualisiert am 01.12.2010
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