Was wird besteuert?
Steuergegenstand der Grundsteuer sind Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) oder die sonstigen bebauten bzw. bebaubaren Grundstücke (Grundsteuer B).
Wie berechnet sich die Steuer?
Die Bewertung der Grundstücke einschließlich der Ermittlung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt in einem gesonderten Bewertungsverfahren. Bei Rückfragen zur Bewertung wenden Sie sich bitte an das Finanzamt Herzberg am Harz; Telefonnr.: 05521 / 8570
Auf den ermittelten Steuermessbetrag wendet die Gemeinde Bad Grund (Harz) den vom Rat der Gemeinde Bad Grund (Harz) beschlossene Grundsteuerhebesatz an (siehe unten) und setzt die Grundsteuer durch Grundsteuerbescheid fest.
Die Grundsteuerhebesätze ergeben sich aus der Hebesatzsatzung der Gemeinde Bad Grund (Harz).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist.
Rechtsgrundlage
Welche Gebühren fallen an?
|
seit 01.01.2015
|
ab 01.01.2018
| | Grundsteuer A |
380 v. H.
|
400 v. H.
| | Grundsteuer B |
380 v. H.
|
400 v. H.
| |
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
|