Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt am Südrand der bebauten Ortslage Gittelde in Richtung der Ortschaft Gittelde - Teichhütte. Er wird im Osten von der Kreisstraße (K) 21 und im Westen von einem zu ersterer etwa parallel verlaufenden Wirtschaftsweg (dieser einbezogen) begrenzt. Das Gelände neigt sich in seiner Oberfläche mit einem Gefälle zwischen 3 und 7%. An das Plangebiet schließen sich im Norden Wohngebiete an. Ein landwirtschaftlicher Betrieb liegt westlich. Aufgrund der deutlichen Entfernung von mehr als 400 m sind nachteilige Auswirkungen bei der geplanten Nutzung nicht zu erwarten. Im Westen grenzt eine Tennisanlage (Außenanlage mit 3 Spielfeldern) an.
Baugrundstücke: Es ist ein allgemeines Wohngebiet (WA). Es gilt die ein- bzw. zweigeschossige, offene Bauweise, wobei nur Einzelhäuser und Doppelhäuser zulässig sind. Es ist eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 500 m² vorgegeben. Die Größe der vorgesehenen Grundstücke beträgt im Durchschnitt 500 – 600 m². In Verbindung mit der vorhandenen, überwiegend 2- geschossigen Bebauung entlang der K 21 soll die westlich anschließende Bebauung ebenfalls mit bis zu 2 Vollgeschossen zulässig sein.
Entsprechend den Richtzahlen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind durch die zukünftigen Bauherren die erforderlichen Einstellplätze für den privaten Bedarf zu schaffen. Je nach Anzahl der Wohnungen ist mit 1 – 2 Einstellplätzen pro Baugrundstück zu rechnen.
Verkehr: Die an die westliche Grenze der Straßenparzelle "Questhöven" angrenzende Neubebauung ist über die bereits vorhandenen Verkehrsflächen erschlossen, da für jedes Baugrundstück die direkte Zufahrt gegeben ist. In den entsprechenden Überfahrtsbereichen sind die erforderlichen Verrohrungen des Straßenseitengrabens von den Bauherren herzustellen.
Ansprechpartner Grundstücksankauf: a) für gemeindeeigene Flächen Gemeinde Bad Grund (Harz) Herr Volker Höfert - E-Mail Telefon: 05327 58125 b) Die jeweiligen Grundstückseigentümer (Kontaktherstellung über die Gemeindeverwaltung möglich)
Breslauer Straße
Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Ortsteiles Teichhütte, Flur 2, die Parzellen 29, 97 und 28 jeweils in einer Tiefe von 30 m ab südlicher Flurstücksbegrenzung der „Breslauer Straße“ der Ortschaft Flecken Gittelde, Gemeinde Bad Grund (Harz). Im Plangebiet wird aus Gründen der Einfügung in die vorhandene Bebauung und der ausgeprägten Ortsrandlage nur der Bau von 1-geschossigen Einzel- und Doppelhäuser zugelassen, je Einzelhaus oder Doppelhaushälfte max. 2 Wohnungen.
Baugrundstücke: Beim Maß der baulichen Nutzung wird für die zu erwartenden 8 –9 Baugrundstücke von 750 – 975 m² eine Grundflächenzahl (GRZ) von GRZ 0,3 festgesetzt. Aufgrund der festgesetzten 1-geschossigen Bauweise ist für die Geschossflächenzahl (GFZ) ebenfalls ein Wert von GFZ 0,3 ausgewiesen. Die Zahl der Vollgeschosse wird mit einem Vollgeschoss festgelegt.
Entsprechend den Richtzahlen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) sind durch die zukünftigen Bauherren die erforderlichen Einstellplätze für den privaten Bedarf zu schaffen. Je nach Anzahl der Wohnungen ist mit 1 – 2 Einstellplätzen pro Baugrundstück zu rechnen.
Bebauungsplan Nr. 22 "Breslauer Straße" des Fleckens GitteldeVerkehr: Die Erschließung der neuen Bauzeile erfolgt über die bereits vorhandenen Verkehrsflächen der Stichstraße "Breslauer Straße“. Die höhengleiche Lage des Plangebietes zur Fahrbahnfläche der "Breslauer Straße“ erlaubt für jedes Baugrundstück die direkte Zufahrt.
Ansprechpartner Grundstücksankauf: Die jeweiligen Grundstückseigentümer (Kontaktherstellung über die Gemeindeverwaltung möglich)
Gittelde - Unter den Beekwiesen
Das Plangebiet liegt an der Straße Questhöven am südlichen Ortsrand des Fleckens Gittelde mit einer Tiefe von 35 m ab der westlichen Flurstücksbegrenzung der Straße „Questhöven“. Die vom Plangebiet erfassten Flächen werden z. Z. als Acker- und Weideflächen genutzt. Es ist Ziel der Ortschaft Gittelde, mit dem Bebauungsplan Nr. 20 „Unter den Beekwiesen“ für die Bauwilligen eine einzeilige Wohnbebauung entlang der Straße „Questhöven“ zu ermöglichen sowie für eine spätere westliche Erweiterung des Baugebietes die Zugangsmöglichkeit über zukünftige Gemeindestraßen planungsrechtlich abzusichern. Die neue Bauzeile soll sich hinsichtlich der Ausnutzungswerte und Bebauungsmöglichkeiten den gegenüberliegenden Bebauungen anpassen, da eine Gebietseigenständigkeit – auch bei späterer Erweiterung des Gebietes – nicht zu erwarten ist. Die bisher auf der Ostseite der Straße „Questhöven“ entstandene Wohnbebauung zeigt aufgelockerte, eingeschossige Wohnbebauung mit Baukörpern unterschiedlicher Größenordnung.
Der südlich an das Plangebiet angrenzende Graben führt ganzjährig Wasser. Die zum Teil recht breite Grabenparzelle besteht einschl. der unmittelbaren Uferzonen aus extensiv gepflegten Grün- bzw. Weideflächen. Ein schmaler Pflanzstreifen aus verschiedenen hochstämmigen, älteren Laubbäumen begleitet den Bachlauf auf der Südseite.
Geltungsbereich Hinter den BeekwiesenBaugrundstücke: Die vom Plangebiet erfassten Bauflächen werden als allgemeines Wohngebiet (WA-Gebiet) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Mit dieser Festset-zung soll einer Einfügung in die bereits auf der Ostseite der Straße „Questhöven“ vorhandene Wohnbebauung Rechnung getragen und gleichzeitig für eine zukünftige Bebauungserweiterung westlich der Straße „Questhöven“ der Rahmen für die Art der Nutzung vorgegeben werden. Bei einer voraussichtlichen Anzahl von 8-9 Baugrundstücken mit mittleren Grundstücksgrößen von 750 – 950 m² ist eine Grundflächenzahl (GRZ) von GRZ 0,35 und aufgrund der 1-geschossigen Bauweise für die Geschossflächenzahl (GFZ) ebenfalls ein Wert von GFZ 0,35 festgelegt. Der Bereich für diese Baugrundstücke schließt sich im Süden an die bereits bebaute Ortslage des Fleckens Gittelde an. Vereinzelt stehen hier noch Baugrundstücke zur Verfügung, welche sich überwiegend im Eigentum von Privaten befinden.
Ansprechpartner Bauleitplanung: Gemeinde Bad Grund (Harz) Herr Fred Langner - E-Mail Telefon: 05327 58144 Ansprechpartner Grundstücksankauf: Die jeweiligen Grundstückseigentümer (Kontaktherstellung über die Gemeindeverwaltung möglich)