Der Planbereich befindet sich im Norden der Ortschaft Eisdorf und grenzt im südlichen Bereich an dem „Grasweg“ sowie „Oberdorf“. Die „Willenser Straße“ durchkreuzt das geplante Baugebiet in ca. 100 m in nördlicher Richtung. Das Plangebiet ist überwiegend ebenflächig und hat eine geringe Neigung zum Grasweg. Es wird bislang landwirtschaftlich genutzt und weist keinerlei wertvollen Bewuchs auf. Die günstige Lage des Gebietes zum Freizeit- und Erholungsgebiet „Harz“ sowie eine günstige Anbindung an die Städte Osterode und Seesen sowie Bergstadt Bad Grund erhöht die Wohnqualität. Sportliche sowie schulische und kulturelle Einrichtungen werden ausreichend vorgehalten.
Baugrundstücke: In östlicher sowie in nördlicher Richtung sind unbebaute Flächen (Ackerflächen), in westlicher Richtung ist eine Bebauung vorhanden. Gemischte Bauflächen (M) sowie Dorfgebiete (MD) umgrenzen südlich und westlich das Baugebiet. Vorgesehen sind Einzel- und Doppelhäuser. Die vorgesehene Geschossigkeit entspricht annähernd der vorhandenen Bebauung von 0,3 und 0,4. Die geplante Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern zeigt eine aufgelockerte Bauweise. Das Maß der baulichen Nutzung wird bestimmt durch die Festsetzung der Grundflächenzahl von 0,3.
Ansprechpartner: Sparkasse Osterode am Harz Immobiliencenter
Herr Georg Jahnel Telefon: 05522 969267
oder
Frau Andrea Wirth Telefon: 05522 969250
Eisdorf - Trift
Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand des Ortschaft Willensen in Hanglage oberhalb des Sportplatzes und der in diesem Bereich einseitig angebauten Fissekenstraße (K3). Das Bebauungsgebiet liegt am südwestlichen Ortsrand von Willensen in einer nach Norden – in Richtung Ortszentrum – hin abfallende Hanglage. Die mittlere Geländeneigung zwischen der im Norden angrenzenden Fissekenstraße und der im Süden liegenden Berliner Straße beträgt im Mittel 12%, wobei sich die Hanglage in Richtung Süden abflacht und als Geländekuppe ausbildet, und im Norden zur Fissekenstraße als Steilhangbereich ausbildet. Während der Planbereich unbebaut ist und überwiegend als Weideland bzw. Heuwiese genutzt wird, grenzen im Westen Baugrundstücke an das Plangebiet an, die in den letzten Jahren mit Wohnhäusern bebaut wurden.
Baugrundstücke: Bei der Festsetzung der Grundflächenzahl wurde mit GRZ 0,4 die Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzungen im allgemeinen Wohngebiet (WA-Gebiet) gem. § 17 BauNVO festgesetzt. Es sind Grundstücke mit Größen zwischen 490 bis 955 m² vorhanden welche bereits voll erschlossen sind. Es sind ca. 8 Baugrundstücke mit einer GRZ-Zahl von 0,4. Bei den Geschossflächenzahlen wurde mit GFZ 0,4 der gleiche Wert festgesetzt wie bei der GRZ-Zahl, da entsprechend der BauNVO nur noch die Geschossflächen innerhalb von Vollgeschossen zu werten sind.
Ansprechpartner: Fritz Hesse GmbH & Co. KG Herr Willi Lange Neuhütte 29 37539 Bad Grund (Harz) Ortschaft Badenhausen Telefon: 05522 82649