Aufstellung der 2 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Neue Teichwiese“ der Gemeinde Badenhausen
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB
Der Rat der Gemeinde Badenhausen hat am 27. Juni 2007 die 2. Änderung des Be-bauungsplanes Nr. 92 „Neue Teichwiese“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. vom 23.09.2004 (BGBl. I 1960, 341), als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Der Geltungsbereich dieser 2. Änderung ist nebenstehend ersichtlich.
Die Fassung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Neue Teichwiese“ einschließlich der Begründung kann im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags bis freitags 09.00 - 12.00 Uhr sowie montags und donnerstags 14.00 - 16.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt auch Auskunft verlangen.
Gemäß § 215 (1) BauGB werden unbeachtlich eine nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vor-schriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Badenhausen unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und über das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.