36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Der Rat der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2006 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit zur 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) beschlossen. Wesentliches Ziel dieser Planung ist in der Teiländerung A. die Ausweisung eines Sondergebietes „Höhleninformationszentrum“ im Bereich der Iberger Tropfsteinhöhle sowie im Teilbereich B. die Rückführung vom Sondergebiet „Iberger Kaffeehaus“ zum Wald.
Der Geltungsbereich dieser beabsichtigten 36. Änderung ist nebenstehend ersichtlich.
Zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Planes öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der umweltbezogenen Informationen für das Planverfahren sind verfügbar:
Umweltbericht Regionaler Raumordnungsplan Landschaftsrahmenplan Hydrogeologische Stellungnahme Dr. Walcher Fauna-Flora-Habitat Richtlinie der EU (92/43/EWG) zum gemeldeten FFH – Gebiet 145 „Iberg“ Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Harz
Die Auslegung der o.a. Planung sowie Begründungen erfolgt in der Zeit vom 11. Januar 2007 bis 12. Februar 2007 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags – freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen mündlich oder schriftlich abgegeben werden. Darüber hinaus besteht in den Sprechzeiten die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich sind fachliche und inhaltliche Erläuterungen zur o.a. Planung nach Terminabsprache möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.