Bekanntmachung
Nach vollständiger Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2018 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Alff-Eickhoff GmbH & Co. KG, Goslar wurde folgender uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt:
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
„Wir haben den Jahresabschluss der Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz) bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Ver- und Entsorgungsbetriebe Bad Grund (Harz) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (unter besonderer Berücksichtigung der Eigenbetriebsverordnung Niedersachsen) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.“
Goslar, den 19. Februar 2020
Alff-Eickhoff GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft/Steuerberatungsgesellschaft
Gez. Florian Alff, Wirtschaftsprüfer, Dipl. Kaufmann
Der Feststellungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes nach § 32 Abs. 3 EigBetrVO liegt als Anlage dieser Bekanntmachung bei.
Der Rat der Gemeinde Bad Grund (Harz) hat am 25. Juni 2020 den Jahresabschluss der Ver- und Entsorgungsbetriebe mit einer Bilanzsumme von 16.074.703,85 € festgestellt und der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Ferner wurde beschlossen, den in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2018 ausgewiesenen Gewinn von insgesamt 60.029,00 € auf das Wirtschaftsjahr 2019 vorzutragen. Das Jahresergebnis gliedert sich in einen Gewinn von 24.995,95 € für den Betriebszweig Wasserversorgung, einen Gewinn von 35.197,34 € für den Betriebszweig Abwasserbeseitigung und einen Verlust von 164,29 € für den Betrieb gewerblicher Art „Photovoltaikanlage“.
Der vollständige Jahresabschluss 2018 liegt in der Zeit vom
10. Juli 2020 bis 24. Juli 2020
im Rathaus der Gemeinde Bad Grund (Harz), Ortschaft Windhausen, An der Mühlenwiese 1, Sitzungssaal, 37539 Bad Grund (Harz) gemäß § 36 der Eigenbetriebsverordnung öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme ist eine vorherige Terminabsprache, unter der Telefonnummer 05327/58-125, aufgrund der geltenden Corona Kontakt-/Hygienevorschriften erforderlich.