Nach den §§ 101 Abs. 2 und 120 Abs. 4 Nieders. Gemeindeordnung (NGO) sind die Jahresrechnungen der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) und die Schlussberichte des Rechnungsprüfungsamtes öffentlich auszulegen.
Vom Hauptverwaltungsbeamten wurde die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2001 und 2002 festgestellt. Der Rat der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) hat die Jahresrechnung 2001 und 2002 in der öffentlichen Sitzung am 9. Februar 2006 beschlossen und die Entlastung des Hauptverwaltungsbeamten ausgesprochen.
Die Jahresrechnung einschl. des Rechenschaftsberichtes der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes für das Haushaltsjahr 2001 und 2002 liegen in der Zeit vom 20. Februar 2006 bis 28. Februar 2006 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, Windhausen, Zimmer 204, während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht aus.
Nach § 120 Abs. 4 NGO besteht die Möglichkeit, Ausfertigungen des Prüfungsberichtes gegen Kostenerstattung nach den Bestimmungen der Verwaltungskostensatzung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) zu erhalten.