Bekanntmachung
Gem. § 10 Abs. 3 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen aufgefordert, der Gemeinde Bad Grund (Harz) bis zum 10. April 2016 Wahlberechtigte für die Besetzung der Wahlvorstände vorzuschlagen.
Auf § 13 Abs. 2 und 3 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) wird an dieser Stelle hingewiesen.
Die Vorschläge sind an folgende Anschrift zu richten:
Gemeinde Bad Grund (Harz)
An der Mühlenwiese 1
37539 Bad Grund (Harz)