34. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) hat die Aufstellung der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Wesentlicher Zweck dieser 34. Änderung ist die im Zusammenhang mit der AUsweisung des "Interkommunalen Gewerbeparks Gittelde/Windhausen" vorhaltung von Flächen zur gewerblichen Nutzung.
FplanDer Geltungsbereich dieser 34. Änderung ist nebenstehend ersichtlich.
Der Rat der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) hat nach Billigung des Planentwurfes beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Entwurf der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Entwurf des Erläuterungsberichtes dazu liegen in der Zeit vom 8. August 2005 bis 8. September 2005 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags - freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu dieser Planun abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 34. Änderung des Flachennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.