Bekanntmachung
Nach dem Gesetz ist die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in der vormaligen Communion - Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend vom 3. Juli 1851 in der derzeitigen Fassung und die Gesamtholzmenge für die einzelnen Gemeinden festzulegen. Die Berechnungsgrundlage für die Verteilung des Holzes auf die berechtigten Inquilinen ist die Anzahl der beheizten Stubenöfen und Kochherde der Inquilinen.
Für die Erstellung der hierfür erforderlichen Listen werden alle Inquilinen angeschrieben. Inquilinen, denen bis zum 30. September 2014 kein Anschreiben zugegangen ist, sollten sich bis zum 13. Oktober 2014 im Büro des Baubetriebshofes der Gemeinde Bad Grund (Harz), Bahnhof Gittelde, melden.
Die Brennholzberechtigungslisten der Inquilinen für die Ortschaften Badenhausen, Flecken Gittelde, (einschl. Teichhütte) und Windhausen werden in der Zeit vom
29. September bis 02. Oktober 2014
im Büro des Baubetriebshofes der Gemeinde Bad Grund (Harz), Bahnhof Gittelde, 37534 Bad Grund (Harz), in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme ausgelegt.
Einwendungen gegen den Inhalt der Inquilinenlisten sind nur bis zum 13. Oktober 2014 möglich. Nach Ablauf der Frist können keine Eintragungen für das Wirtschaftsjahr 2015 erfolgen.