Bekanntmachung
Die Gemeinde Bad Grund (Harz) möchte auf die einzuhaltenden Ruhezeiten hinweisen. Nach der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist zu folgenden Zeiten die Erzeugung von vermeidbarem Lärm zu unterlassen:
An Sonn- und Feiertagen (Sonntagsruhe) sowie
an Werktagen die Zeiten von
13.00 Uhr – 15.00 Uhr (Mittagsruhe)
19.00 Uhr – 22.00 Uhr (Abendruhe)
22.00 Uhr – 07.00 Uhr (Nachtruhe)
Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Dies gilt insbesondere für den Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten wie z. B. Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen und den Betrieb von motorbetriebenen Gartengeräten wie z. B. Rasenmähern.
Es wird darum gebeten, die geltenden Ruhezeiten einzuhalten. Störungen der Mit-tags-, Abend-, und Nachtruhe geschehen oft nicht absichtlich, sondern aus Gedankenlosigkeit. Besonders Kleinkinder oder Senioren haben tendenziell ein anderes Ruhebedürfnis als Personen, die nicht zu den genannten Gruppen gehören. Daran soll an dieser Stelle erinnert werden.