Umbenennung eines Teilstückes der „Schurfbergstraße“ in der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) in „Bergstraße“
Bekanntmachung
Der in der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) von der Ortsdurchfahrt der L 524 bis zur B 242 verlaufende Straßenzug mit der bisherigen wechselnden Benennung „Schurfbergstraße – Bergstraße - Schurfbergstraße“ wird im oberen Teilbereich ab der Einmündung „Im Teufelstal“ bis zur B 242 mit sofortiger Wirkung in
Der in der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) von der Ortsdurchfahrt der L 524 bis zur B 242 verlaufende Straßenzug mit der bisherigen wechselnden Benennung „Schurfbergstraße – Bergstraße - Schurfbergstraße“ wird im oberen Teilbereich ab der Einmündung „Im Teufelstal“ bis zur B 242 mit sofortiger Wirkung in
Bergstraße
umbenannt.
Damit ist diesem Straßenzug auf der Teilstrecke von der Ortsdurchfahrt der L 524 bis in Höhe der nordwestlichen Grenze des angrenzenden Flurstücks 7/42 (Haus Victoria) unverändert der Name „Schurfbergstraße“ und im weiteren Verlauf bis zur B 242 jetzt durchgängig der Name „Bergstraße“ zugewiesen.
Dieser Straßenzug ist im nachstehend abgedruckten Lageplan mit der neuen Benennung dargestellt:
Umbenennung Bergstraße
Der Straßenzug hatte vor der Umbenennung wechselnde Straßennamen. Der Ortsrat der Ortschaft Bergstadt Bad Grund (Harz) hat in seiner Sitzung am 25. Februar 2014 beschlossen, den oberen Teil in „Bergstraße“ umzubenennen. Diese Umbenennung dient der Klarheit, Übersichtlichkeit und besseren Auffindbarkeit angrenzender Grundstücke. Daneben ist die geringstmögliche Betroffenheit der Anlieger wie auch der Allgemeinheit durch die Umbenennung des Straßenzuges nur im oberen Teilbereich beachtet.
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, Klage erhoben werden.