Für zahlreiche Einzel- und Wahlgräber auf den Friedhöfen in den Mitgliedsgemeinden Bad Grund (Harz), Badenhausen, Eisdorf, Ortsteil Willensen und Windhausen ist die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
Diese Grabstellen sollen am 4. Juli 2005 eingeebnet werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind Grabmäler usw. von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. von der Friedhofsverwaltung - Samtgemeinde Bad Grund (Harz) - abgeräumt. Die Grabmäler gehen entschädigungslos in das Eigentum der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) über.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen werden gebeten, soweit erforderlich, bis zum 1. Juli 2005 die eingeebnenden Grabstätten abzuräumen.