Aufstellung der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „In der Rohrbreite
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Bad Grund (Harz) stellt die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes auf.
Zudem hat der Rat der Gemeinde Windhausen am 17. Juli 2012 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16 „In der Rohrbreite“ sowie die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beschlossen. Gemäß § 204 Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) führt die seit dem 1. März 2013 bestehende Gemeinde Bad Grund (Harz) die Planung der ehemaligen Gemeinde Windhausen als Rechtsnachfolgerin in ihrem derzeitigen Stand fort.
Ziel und Gegenstand der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Schaffung der Möglichkeit einer angemessenen Erweiterung des Standortes der Fa. „Galke/GATEC“. Insoweit ist der Kerninhalt dieser Änderung bzw. dieser Aufstellung die Darstellung (Flächen-nutzungsplan) bzw. die Festsetzung (Bebauungsplan) „gewerblicher Baufläche bzw. Gewerbegebiet“. Für die Belange des Umweltschutzes wird gemäß § 2 Abs. 4 BauGB im erforderlichen Umfang eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.
Der Geltungsbereich der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. des künftigen Bebauungsplanes ist auf dem nachstehenden Lageplan ersichtlich:
Geltungsbereich
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich des Vorentwurfs des zugehörigen Erläuterungsberichtes und der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 einschließlich der zugehörigen Entwurfsbegründung für die Dauer von zwei Wochen öffentlich ausgelegt.
Diese Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 3. Juni 2013 bis einschließlich 18. Juni 2013
im Rathaus der Gemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, Rathaus Windhausen, An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), während der Besuchszeiten (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:30 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr).
Während der Auslegungsfrist besteht in den Besuchszeiten die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich sind inhaltliche Erläuterungen zur o.a. Bebauungsplanänderung möglich.