Zum 15. Mai 2012 werden die Grundsteuer und die Gewerbesteuervorauszahlungen für das 2. Quartal 2012 zur Zahlung fällig.
Die Höhe der Grundsteuerbeträge entnehmen Sie bitte den zuletzt ergangenen Jahresbescheiden; bei der Gewerbesteuer den letzten Abrechnungsbescheiden.
Die Bankverbindungen der Samtgemeindekasse lauten:
Postbank Hannover | Nr. 409 01 302 | BLZ 250 100 30 |
Sparkasse Osterode am Harz | Nr. 9 006 628 | BLZ 263 510 15 |
Volksbank im Harz eG | Nr. 3 604 490 300 | BLZ 268 914 84 |
Für Teilnehmer des Einzugsverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die Beträge werden termingerecht abgebucht. Ist noch keine Einzugsermächtigung erteilt worden, kann das entsprechende
Formular (PDF) online abgerufen werden. Bitte dieses ausgefüllt an die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) senden.
Eine Einzugsermächtigung hat folgende Vorteile:
• Kein Ausfüllen von Überweisungsbelegen
• Keine zusätzlichen Kosten wegen verspäteter Zahlung
• Termingerechte Zahlung, auch bei längerer Abwesenheit (z. B. Urlaub)
Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden.
Die Samtgemeindekasse ist verpflichtet, bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen. Durch pünktliche Zahlung können diese Nebenkosten vermieden werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Steueramtes gern zur Verfügung. Diese sind telefonisch unter den Rufnummern: 05327 58122 und 58172 oder per E-Mail
wode@sgbadgrund.de und
s.langner@sgbadgrund.de zu erreichen.