Aufstellung des Bebauuungsplanes Nr. 15 "Interkommunaler Gewerbepark Gittelde / Windhausen"
Öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Rat der Gemeinde Windhausen hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2004 gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 15 "Interkommunaler Gewerbepark Gittelde / Windhausen" beschlossen.
Wesentliches Ziel dieses Bebauungsplanes ist das Vorhalten von Gewerbeflächen aufgrund von Nachfragen zur Ansiedlung weiterer Gewerbeflächen in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz).
Der Geltungsbereich ist nebenstehend ersichtlich.
Der Rat der Gemeinde Windhausen hat nach Billigung des Planentwurfes beschlossen, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Entwürfe der Bebauungspläne und die Entwurfsbegründung dazu liegen in der Zeit vom 24. Januar 2005 bis 25. Januar 2005 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten aus. Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.