Bebauungsplan Nr. 03 „Schanzen-Elsternbreite“ des Fleckens Gittelde
Bekanntmachung über die 3. öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB Der Flecken Gittelde stellt den Bebauungsplan Nr. 03 „Schanzen-Elsternbreite“ auf. Wesentlicher Zweck dieses Bebauungsplanes ist die bisher nicht von einem Bebauungsplan erfassten Bebauungen entlang der Straßen „Am Schanzen“ und „Elsternbreite“ planungsrechtlich abzusichern, sowie für den Bereich westlich der Straße „Questhöven“ eine Bebauung zu ermöglichen.
Der Rat hat die Durchführung dieser erneuten Auslegung gem. § 3 Abs. 2 und 3 BauGB beschlossen. Der Planentwurf sowie die Entwurfsbegründung liegen vom 4. Januar 2005 bis 4. Februar 2005 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, Bau- und Umweltabteilung, Zimmer 104, während der Besuchszeiten (montags bis freitags 9.00 Uhr - 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr - 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr - 16.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht aus. Anregungen zu der Planung können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht werden.