Die Samtgemeindewerke der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) haben in diesen Tagen dem Samtgemeinderat die Kalkulationen der Wasser- und Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2005 bis 2006 zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Gebühren werden sich demnach wie folgt entwickeln:
Wasserverbrauchsgebühr | unverändert | 1,57 € / m³ (zzgl. 7 % Mwst) |
Wassergrundgebühr |
| 3,35 € je Monat/ Zähler (bisher: 3,15 € je Monat/ Zähler)
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Schmutzwassergebühr | unverändert | 2,49 € / m³ |
Niederschlagswasser- Grundgebühr | unverändert | 15,26 € / Verrechnungseinheit |
Niederschlagswasser- Zusatzgebühr | unverändert | 0,13 €/ m² |
Eine Beschlussfassung und Inkraftsetzung der entsprechenden Satzungsnachträge kann aus terminlichen Gründen erst im Januar 2005 erfolgen. Der Samtgemeinderat wird voraussichtlich am 17. Januar 2005 die rückwirkende Festsetzung der o.g. Gebühren beschließen; eine Vorberatung im Werksausschuss ist für den 10. Januar 2005 vorgesehen. Dem Samtgemeinderat steht im Gebührenrecht eine grundsätzliche Gestaltungsmöglichkeit zu, so dass die abschließende Entscheidung vom o.g. Beschlussvorschlag der Verwaltung abweichen könnte.
Auf die beabsichtigte Festsetzung der Gebühren, insbesondere auf die geringfügige Erhöhung der Wassergrundgebühr, wird hiermit aufmerksam gemacht, damit sich alle Kunden rechtzeitig auf die Veränderung einstellen können. Eine Abgrenzung der geänderten Gebühr zum 1. Januar 2005 wird im Rahmen der Jahresverbrauchsab-rechnung ermöglicht. Auf Grund der Beibehaltung der Verbrauchsgebühren ist aber eine Zwischenablesung entbehrlich.
Volker Höfert
Kaufmännischer Werksleiter