Raumordnungsverfahren zur 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle – Mecklar für den niedersächsischen Abschnitt
Öffentliche Auslegung der Antragsunterlagen gem. § 15 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz über Raumordnung und Landesplanung (NROG)
Die transpower stromübertragungs gmbh (Vorhabensträger) mit Sitz in Bayreuth plant die Errichtung einer 380 kV-Höchstspannungsverbindung zwischen dem Umspannwerk (UW) Wahle (Gemeinde Vechelde, Landkreis Peine) in Niedersachsen und dem UW Mecklar (Gemeinde Ludwigsau, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) in Hessen.
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung – Regierungsvertretung Braunschweig – als zuständige Landesplanungsbehörde hat mit Verfügung vom 25.05.2010 das Raumordnungsverfahren gem. § 15 Raumordnungsgesetz des Bundes für den niedersächsischen Teil der geplanten 380 kV-Höchstspannungsverbindung Wahle - Mecklar eingeleitet.
Nach § 15 Abs. 3 NROG sind die Verfahrensunterlagen zur Unterrichtung und Anhörung der Öffentlichkeit auszulegen.
Die Unterlagen liegen in der Zeit vom 18. Juni 2010 bis 29. Juli 2010 zur Einsicht für die Öffentlichkeit aus; die Auslegung erfolgt im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen während der Dienststunden (montags – freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr).
Jedermann kann sich bis spätestens zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung, das ist bis zum 12. August 2010, bei der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen schriftlich oder zur Niederschrift zu dem Vorhaben äußern. Die Gemeinde leitet die fristgerecht vorgebrachten Äußerungen an die Landesplanungsbehörde weiter.
Portal zum Raumordnungsverfahren zur 380 kV- Höchstspannungs-verbindung Wahle-Mecklar Zur zügigen und transparenten Durchführung des Raumordnungsverfahrens wird im Rahmen des e-Governments auch das Internet zur Online-Beteiligung genutzt. Jedermann kann ab 7. Juni 2010 auf der eingerichteten Internetplattform
die kompletten Verfahrensunterlagen einsehen und auch online bis zum 27. August 2010 eine Stellungnahme abgeben.
Die Stellungnahmen werden in die Prüfung und Abwägung im Zuge des Raumordnungsverfahrens einbezogen. Eine individuelle Beantwortung der Einwendungen erfolgt weder durch die Gemeinde noch durch die Landesplanungsbehörde. Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens wird eine Ausfertigung der Landesplanerischen Feststellung, aus der sich auch die Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Belangen ergibt, einen Monat zur Einsicht ausgelegt. Ort und Zeit der Auslegung werden ortsüblich bekannt gemacht. Sofern eine Veröffentlichung im Internet erfolgt, wird dies ebenfalls bekannt gemacht werden.