Walpurgis 2009 in Bad Grund
Anlässlich der Walpurgisveranstaltung sind umfassende verkehrslenkende Maßnahmen erforderlich, die zu einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung beitragen sollen. Neben den Einsatzkräften der Polizei sowie Bediensteten der Samtgemeindeverwaltung wird der Funkhilfsdienst Osterode für die Verkehrslenkung eingesetzt. Die Bevölkerung, aber auch die Gäste der Veranstaltung werden gebeten, die Anordnungen zu beachten.
Es werden folgende Maßnahmen angeordnet:
- Vollsperrung der Landesstraße 524 auf der Osteroder Straße in Höhe der Einmündung Abgunst mit dem Zusatz „Anlieger frei“.
- Vollsperrung der Osteroder Straße in Höhe „Altes Backhaus“.
- Vollsperrung der Landesstraße 524 auf der Clausthaler Straße hinter der Einmündung Schurfbergstraße aus Clausthal-Zellerfeld kommend.
- Sperrung der Zufahrt vom Einmündungsbereich „An der Post“ zum Markt. Anbindung des Kelchtals über die Helmkampffstraße. Der Verkehr aus dem Kelchtal hat Vorrang.
- Sperrung folgender Parkflächen: Hübichplatz, Parkplatz am Hübichenstein und gegenüber dem Hübichenstein sowie der Parkbucht vor der Post in der Osteroder Straße.
- Sperrung des Hübichweges und Anbindung über den Rathsweg. Regelung mit einer Ampelanlage.
- Im gesamten Stadtgebiet werden in verschiedenen Straßenzügen absolute Halteverbote sowie Geschwindigkeitsbeschränkungen eingerichtet.
- Die Sperrung der Innenstadt mit den dazugehörigen Parkflächen wird am 30. April ab 13.00 Uhr durchgeführt.
Weiterhin wird es Änderungen beim öffentlichen Personennahverkehr geben. Am 30. April werden ab einem bestimmten Zeitpunkt keine Linienbusse im gesperrten Teil der Innenstadt fahren. Die Einzelheiten sind den Fahrplanaushängen zu entnehmen. Es wird um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten.
Ein besonderes Augenmerk wird bei dieser Veranstaltung auf den Jugendschutz gerichtet. Zum einen werden an den Eingängen zur Veranstaltungsfläche Kontrollen durchgeführt. Mitgebrachte alkoholische Getränke sind entweder abzugeben oder aber der Zugang wird verwehrt. Zum anderen müssen angetrunkene Jugendliche damit rechnen, dass sie von der Polizei in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt den Erziehungsberechtigten zugeführt werden.