Ortsrecht Bergstadt Bad Grund (Harz)
Der Rat der Bergstadt Bad Grund (Harz) hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2008 den Erlass einer 2. Nachtragssatzung zur Kurbeitragssatzung (KBS) beschlossen. Mit Inkrafttreten dieser Nachtragssatzung wird § 13 KBS dergestalt geändert, dass der lt. Beschluss vom 28. Januar 2008 neu eingefügte Absatz 2 ersatzlos gestrichen wird.
Das bedeutet, dass damit die Kurbeitragssatzung vom 20. September 2002 über den 31. Dezember 2008 hinaus weiterhin Gültigkeit hat.
Hintergrund dieses Beschlusses ist die Tatsache, dass derzeit ein Antragsverfahren auf Anerkennung der Bergstadt als Kurort mit Heilstollentherapie betrieben wird. Mit der Entscheidung ist erst im 1. Quartal 2009 zu rechnen. Im Rahmen der angestrebten Anerkennung hat zwischenzeitlich ein Ortstermin mit umfangreicher Begutachtung aller kurortrelevanten Einrichtungen stattgefunden. Als Ergebnis der Ortsbesichtigung ist festzuhalten, dass beste Chancen für eine Anerkennung gesehen werden.
Es besteht bei allen Beteiligten Einigkeit darüber, dass mit einer möglichen Anerkennung der Bergstadt als Kurort mit Heilstollentherapie eine neue Kurbeitragssatzung als finanzielle Basis zu erlassen sein wird. Bis dahin behält die alte Satzung ihre Gültigkeit.