Herr Herbert Lohrberg hat sein Mandat als Ratsmitglied der Gemeinde Eisdorf zurückgegeben.
Dadurch ist dieser Sitz gem. § 44 Abs. 1 des Niedersächsischen Kummunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2006 (Nds. GVBl. S. 91) mit den seither erfolgten Änderungen sowie der vom Gemeindewahlausschuss gem. § 38 Abs. 2 NKWG festgestellten Reihenfolge der Ersatzpersonen des Wahlvorschlages der SPD - für die durch Personenwahl gewählten Bewerber - auf
Herrn Dirk Grünewald, Mühlenbeu 23, Eisdorf,
übergegangen.