Onlineantragstellung in Niedersachsen für Menschen mit Behinderungen
Seit dem 1. Februar 2007 besteht die Möglichkeit per Internet einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht – Sozialgesetzbuch IX – auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft in Niedersachsen online zu stellen.
Anträge für Erst- und Neufeststellungen, sowie die Ausstellung eines Beiblattes – bei Vorliegen besonderer Voraussetzungen können online beantragt und direkt an die zuständige Stelle übermittelt werden.
Das Schwerbehinderten-Onlineportal für NiedersachsenBisher wurden Anträge zur Feststellung der Schwerbehinderung nur in Bürgerbüros oder Servicebereichen bei den Städten und Gemeinden ausgegeben. Um Bürgerinnen und Bürgern daher die Möglichkeit zur bequemen Antragstellung zu geben, kann seit neusten ein Antrag online ausgefüllt und dieser direkt übermittelt werden. Alle weiteren Informationen für eine solche Online-Antragstellung entnehmen Sie aus den offiziellen Seiten des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.