Ankündigung der Einziehung einer Verkehrsfläche in der Ortschaft Eisdorf
Bekanntmachung
Gemäß Beschluss des Rates der Gemeinde Bad Grund (Harz) vom 26. März 2020 und zustimmender Stellungnahme des Ortsrates der Ortschaft Eisdorf vom 7. Oktober 2020 ist beabsichtigt, die nachfolgend genannte in der Gemeinde Bad Grund (Harz), Landkreis Göttingen, gelegene öffentliche und in der Straßenbaulast der Gemeinde Bad Grund (Harz) stehende Verkehrsanlage gemäß § 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) einzuziehen:
Verbindungsweg „Grasweg – Willenser Straße“
in der Ortschaft Eisdorf, soweit diese Verkehrsanlage auf dem Flurstück 468 in der Flur 4 der Gemarkung Eisdorf verläuft und dieses umfasst. Von dieser Einziehung wird die Teilfläche des Flurstücks 468 ausgenommen, die von der Straße „Zwischen den Gärten“ in Anspruch genommen ist. Die von der beabsichtigten Einziehung erfassten Flächen haben für den öffentlichen Straßenverkehr keine Bedeutung; sie sind nachstehend abgebildet:
Die beabsichtigte Einziehung wird gemäß § 8 Abs. 2 NStrG für die Dauer von drei Monaten bekanntgegeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit der Einziehung der Gemeingebrauch an den zur Einziehung beabsichtigten Flächen und auch widerrufliche Sondernutzungen kraft Gesetzes entfallen werden (§ 8 Abs. 4 NStrG).