Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 "Höhleninformationszentrum Iberger Tropfsteinhöhle" der Bergstadt Bad Grund (Harz)
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Rat der Bergstadt Bad Grund (Harz) hat in seiner Sitzung am 15. März 2006. gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Höhleninformationszentrum Iberger Tropfsteinhöhle“ beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Die Bergstadt Bad Grund (Harz) beabsichtigt, am Standort der „Iberger Tropfsteinhöhle“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Höhleninformationszentrums zu schaffen. Als kulturelle Einrichtung soll sie räumlich und thematisch mit der Iberger Tropfsteinhöhle“ verbunden werden.
Um die Belange des Umweltschutzes in der Abwägung berücksichtigen zu können, soll ein Umweltbericht erarbeitet und eine Umweltprüfung durchgeführt werden. Die Umweltprüfung hat sich auf das zu beziehen, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplans angemessener Weise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist nachstehend ersichtlich.
Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom 23.05.2006 bis 08.06.2006 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausen, während der Besuchszeiten (montags – freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.