Bekanntmachung
Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen in der zurzeit gültigen Fassung haben die holzberechtigten Hausherren die Möglichkeit, anstelle der zu empfangenden Holzrente einen entsprechenden Geldbetrag aus der Forstkasse zu erlangen.
Brennholzberechtigte Hausherren, die für das Wirtschaftsjahr 2020 anstelle der Holzrente einen Geldbetrag ausgezahlt haben möchten, werden hiermit aufgefordert, schriftlich mit Angabe ihrer Bankverbindung bis zum
15. Oktober 2019,
bei der Gemeinde Bad Grund (Harz), An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), die Auszahlung in Geld zu beantragen.
Nach diesem Termin eingehende Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.