Die Samtgemeindewerke informieren:
Für zahlreiche Einzel- und Wahlgräber auf den Friedhöfen in den Mitgliedsgemeinden Bergstadt Bad Grund (Harz), Badenhausen, Eisdorf, Ortsteil Willensen und Windhausen ist die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
Diese Grabstellen sollen ab 10. August 2009 eingeebnet werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind Grabmäler usw. von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. von der Friedhofsverwaltung – Samtgemeinde Bad Grund (Harz) – abgeräumt. Die Grabmäler gehen entschädigungslos in das Eigentum der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) über.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen werden gebeten, soweit erforderlich, bis zum 07. August 2009 die einzuebnenden Grabstellen abzuräumen.