Die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) weist darauf hin, dass die Grundsteuern A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und B (bebaute und unbebaute Grundstücke) für die in der Bergstadt Bad Grund (Harz) befindlichen Grundstücke aufgrund von sogenannten Dauerbescheiden erhoben und festgesetzt werden.
Aus diesem Grund werden in diesem Jahr grundsätzlich keine Jahressteuerbescheide 2006 erlassen.
Bitte entnehmen Sie die fälligen Teilbeträge aus dem letzten Jahressteuerbescheid jeweils zu den Fälligkeitsterminen am 15. Februar 2006, 15. Mai 2006, 15. August 2006 und 15. November 2006. Bei erteilter Einzugsermächtigung wird der jeweils fällige Betrag termingerecht abgebucht. In den Fällen, bei denen sich im Verlauf des Jahres 2005 Veränderungen ergeben haben, ergehen neue Jahresbescheide, die Ihnen rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin zugehen werden.
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Steueramtes gern zur Verfügung. Diese sind telefonisch unter den Rufnummern 05327 58122 bzw. 58172 oder auch per E-Mail unter lohrberg@sgbadgrund.de bzw. slangner@sgbadgrund.de zu erreichen.