Die in der Gemeinde Eisdorf, Gemarkung Willensen, Landkreis Osterode am Harz, gelegene "Berliner Straße" ist in einer Teilfläche des Nebenraumes von rd. 100 qm (Gemarkung Willensen, Flur 4, Flurstück 42 tlw.) für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden.
Es ist eine andersartige zu anliegenden Bauvorhaben zugehörige Nebennutzung vorgesehen. Diese Teilfläche ist in dem nachstehenden Lageplanauszug gekennzeichnet.
Diese Teilfläche der "Berliner Straße" wird daher gemäß § 8 Abs. 1 NStrG mit Wirkung vom 1. Februar 2006 eingezogen. Mit dieser Einziehung endet für diese Teilfläche die Eigenschaft als Straße.
Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Göttingen, Berliner Straße 5, 37073 Göttingen, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts Klage erhoben werden.