Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 06 "Hinter dem Knick" der Gemeinde Windhausen
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 (1) BauGB und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB
Der Rat der Gemeinde Windhausen hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2005, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauuungsplanes Nr. 06 "Hinter dem Knick" beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der mit veröffentlichten Planskizze ersichtlich.
Die aus der Planskizze ersichtlichen Flächen sind derzeit als reines Wohngebiet (WR) ausgewiesen und sollen zu einem allgemeinen Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO geändert werden. Grund für diese Änderung ist die Anpassung an die übrigen Flächen des Ursprungsplanes aus dem Jahre 1980, welcher in den übrigen Bereichen bereits Flächen als WA ausweist.
Zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird der Vorentwurf des Bebauungsplanes öffentlich ausgelegt. Diese Auslegung erfolgt in der Zeit vom 19. Januar 2006 bis 20. Februar 2006 im Rathaus der Samtgemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Windhausenwährend der Besuchszeiten (montags - freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, montags 14.30 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr). Während dieser Zeit besteht die Möglichkeit zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erläuterung