Differenzierter Winterdienst in der Samtgemeinde Bad Grund (Harz)
Mit Beschluss des Samtgemeinderates vom 13. Oktober 2005 wird auf Empfehlung des Arbeitskreises Winterdienst in der Samtgemeinde der "differenzierte Winterdienst" eingeführt. Zweck des differenzierten Winterdienstes ist es, im Spannungsfeld zwischen Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit für uns alle den bestmöglichen Kompromiss zu erreichen.
Differenzierung heißt, dass in der Samtgemeinde
bereits vor dem Einsetzen von extremen Witterungsverhältnissen Vorsorgemaßnahmen abhängig von Vorhersagen des Deutschen Wetterdienstes zeitnah getroffen werden,
nicht mehr auf allen Straßen und bei jeder Wetterlage die gleiche Reinigungsintensität angewendet wird,
die Streumittelverwendung der Verkehrsbedeutung der Straßen und dem Wettergeschehen angepasst wird,
nur noch verkehrswichtige und gefährliche Straßen in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr geräumt und gestreut werden,
nur innerhalb der geschlossenen Ortslage nach dem gesetzlich notwendigen Maß geräumt und gestreut wird.
Der Schutz der Fußgänger steht grundsätzlich über dem der Kraftfahrer. Dem Kraftfahrer obliegt es, sich selbst und andere durch eine dem Wetter angepasste Fahrweise und eine wintertaugliche Ausrüstung des Fahrzeuges (z.B. Winterreifen oder im Extremfall Kettenaufzug) zu schützen.
Selbstverständlich wird bei extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen im Rahmen der gebotenen Möglichkeiten der Winterdienst ausgeweitet.
Unverändert bleibt, dass der Winterdienstverpflichtung (Schneeräumen oder das Streuen) durch den anliegenden Grundstückseigentümer oder durch einen von ihm Beauftragten nachzukommen ist
auf öffentlichen Gehwegen, oder wo solche nicht vorhanden sind, im Straßenseitenraum,
auf kombinierten Rad- und Fußwegen,
auch wenn ein Graben oder eine Grünanlage sein Grundstück von der Gehweganlage trennt, die schon recht früh beginnt, und zwar ab 7.00 Uhr (sonn- und feiertags ab 9.00 Uhr) bis 20.00 Uhr.
Ziel dieser Winterdienstmaßnahmen ist es,
allen Verkehrsteilnehmern eine möglichst hohe Sicherheit zu geben,
die Einführung einer sogenannten Winterdienstgebühr in der Samtgemeinde und damit eine zusätzliche finanzielle Belastung der Grundstückseigentümer zu vermeiden.
Wir bitten für diese Änderungen um Ihr Verständnis.
Ihr Arbeitskreis Winterdienst Jürgen Beck, Windhausen Karl Jahns, Badenhausen Andreas Sudhoff, Bad Grund (Harz)
Für die Fraktionen im Samtgemeinderat: Herbert Lohrberg, Eisdorf Peter Schwinger, Bad Grund (Harz)
--------------------------------------------------------------------------- Samtgemeinde Bad Grund (Harz) Ansprechpartner: Samtgemeindebürgermeister Harald Dietzmann - Telefon: 05327 58150 oder der allgemeine Vertreter Jürgen Beck - Telefon: 05327 58140 oder Notrufnummer 0176 20034708