Nachbarn haben untereinander und gegenseitig Rechte und Pflichten. Auch in der besten Nachbarschaft kann es einmal zu Unstimmigkeiten über bestimmte Dinge kommen, die ein freundschaftliches Miteinander schnell belasten können.
Fragen, die in dem Zusammenhang von oder zwischen Nachbarn immer wieder gestellt werden, sind:
- Wie hoch darf eigentlich die Hecke oder der Baum auf dem Grundstück des Nachbarn sein?
- Welchen Grenzabstand müssen Bäume und Sträucher einhalten?
- Muss ich dulden, dass Wurzeln von Bäumen des Nachbarn in mein Grundstück hineinwachsen? Was kann ich dagegen tun?
- Wer muss eine Einfriedung (z.B. einen Zaun) zum Nachbargrundstück errichten und an welcher Grenze? Wer hat die Einfriedung instand zu halten und wie darf sie aussehen?
- Muss man Ruhezeiten beachten?
- Und viele Fragen mehr…..
Die wesentlichen Regelungen zum Nachbarrecht finden sich im
Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) und teilweise auch im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Nicht selten landen Streitigkeiten zwischen den Nachbarn beim Schiedsmann oder sogar vor Gericht.
Beim Nachbarrecht handelt es sich um Privatrecht, so dass die Gemeinde hier nicht beraten und nicht weiterhelfen darf. Das Niedersächsische Justizministerium hat eine Broschüre mit dem Titel
"Tipps für Nachbarn. Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten" herausgegeben, die sich mit besonders häufig unter Nachbarn auftretenden Streitfällen befasst und einen Überblick über die einschlägigen Regelungen geben soll. Diese Broschüre finden sie hier:
Die in der Gemeinde Bad Grund (Harz) zu beachtenden allgemeinen Ruhezeiten hat der Rat in der
Gefahrenabwehrverordnung (GefAbwVO) festgelegt. Ruhezeiten sind die Sonn- und Feiertage und an Werktagen die Zeiten von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe), 19.00 Uhr bis 22.00 Uhr (Abendruhe) und 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr (Nachtruhe). Die Gefahrenabwehrverordnung, die noch weitere Regelungen enthält, finden Sie hier:
Ortsrecht Vielfach werden auch Fragen zur zulässigen
Höhe von Zäunen und deren Genehmigungspflicht, zur
Grenzbebauung oder zum
Verbrennen von Gartenabfällen gestellt. In diesen baurechtlichen und abfallrechtlichen Fragen ist
zuständiger Ansprechpartner der Landkreis Göttingen als untere Bauaufsichtsbehörde bzw. als untere Abfallbehörde.