Mit Inkrafttreten des Wehrrechtsänderungsgesetzes zum 1. Juli 2011 wird die Erfassung von Wehrpflichtigen, außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles, ausgesetzt.
An deren Stelle tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden gem. Artikel 1 des WehrRÄndG 2011.
Die Meldebehörden haben zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr gem. § 58 c Absatz 1 Soldatengesetz bis zum 31. März 2017 folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit zu übermitteln, die im folgenden Jahr volljährig werden:
1. Familienname,
2. Vornamen,
3. gegenwärtige Anschrift.
Den Betroffenen steht bei der Übermittlung dieser Daten ein Widerspruchsrecht gem. § 36 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG) zu.
Wer im Jahr 2017 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr weiter geleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung bis zum 31. Dezember 2016 widersprechen.
Der Widerspruch kann von Einwohnern/Einwohnerinnen der Gemeinde Bad Grund (Harz) erhoben werden bei der
Gemeinde Bad Grund (Harz)
Rathaus Windhausen
An der Mühlenwiese 1
37539 Bad Grund (Harz)
Harald Dietzmann