Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Eis Nr. 06 „Königsweg" gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB; Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
Bekanntmachung
Der Rat der Gemeinde Bad Grund (Harz) hat in seiner Sitzung 16. Juni 2016 gemäß § 2 Abs.1 i.V.m. § 13 BauGB beschlossen, die 5. Änderung des Bebauungsplanes Eis Nr. 06 „Königsweg" aufzustellen. Grundlegendes Ziel und Inhalt dieser 5. Änderung ist in ihrem Geltungsbereich, durch textliche Festsetzung neben der bestehen-den Zulässigkeit von Wohngebäuden auch die Zulässigkeit von Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke herbeizuführen.
Der Geltungsbereich dieser 5. Änderung ist nachstehend schwarz umrandet ersichtlich:
Diese 5. Änderung des Bebauungsplanes Eis Nr. 06 „Königsweg“ wird nach Maßgabe des § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, weil mit ihr die Grundzüge der Planung unberührt bleiben, nicht die Zulässigkeit eines Vorhabens, dass einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt, herbeigeführt wird und keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung naturschutzrechtlicher Schutzgebiete bestehen. Gemäß § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB wird daher von
der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs 1 BauGB,
der Umweltprüfung nach § 2 Abs 4 BauGB,
dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB,
der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und
der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Nachrichtlich wird festgestellt, dass § 4 c BauGB (Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen) nicht anzuwenden ist.
Gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Eis Nr. 06 „Königsweg“ einschließlich der zugehörigen Entwurfsbegründung für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Auslegung erfolgt in der Zeit
vom 6. Juli 2016 bis einschließlich 8. August 2016
im Rathaus der Gemeinde Bad Grund (Harz), Fachbereich 3, Zimmer 104, An der Mühlenwiese 1, 37539 Bad Grund (Harz), während der Besuchszeiten (montags bis freitags 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, montags 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, donnerstags 14:00 Uhr bis 16:30 Uhr).
Während der Auslegungsfrist können Stellungsnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Darüber hinaus besteht in den Besuchszeiten die Möglichkeit zur Information über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung sowie die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Zusätzlich sind inhaltliche Erläuterungen zur o.a. Bebauungsplanänderung möglich.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Bebauungsplanes Eis Nr. 06 „Königsweg“ unberücksichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.