Bekanntmachung
Aufgrund der Kandidatur eines Mitglieds des Wahlausschusses und dessen damit verbundenes Ausscheiden aus diesem Gremium, gebe ich hiermit die geänderte Besetzung des Wahlausschusses gemäß § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) bekannt. Meine Bekanntmachung vom 13.05.2016 in dieser Angelegenheit ist damit gegenstandslos geworden.