Zurzeit werden bereits wieder die ersten Vorbereitungen für die Durchführung der traditionellen Brauchtumsfeuer getroffen. An die Veranstalter werden in dieser Zeit vermehrt die Anfragen von Gartenbesitzern gestellt, die ihren Baumschnitt, Äste, Zweige und Reisig im Rahmen des Brauchtumsfeuers verbrennen lassen möchten.
Abfälle, Laub, Rasenschnitt und andere Gartenabfälle, Sperrmüll, behandeltes Holz, Kunststoffmaterialien und Reifen dürfen nicht angeliefert und abgelagert werden. Ich weise vorsorglich darauf hin, dass eine unzulässige Abfallentsorgung auf den Brauchtumsstellen als Ordnungswidrigkeit gegen den Verursacher geahndet werden kann (§ 12 Abs. 1 Ziffer 21 GefAbwVO).
Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 GefAbwVO bestehen keine Bedenken, reinen Baum- und Strauchschnitt im Rahmen eines Brauchtumsfeuers zu verbrennen. Diese Materialien dürfen jedoch nicht zu früh auf den bekannten Brauchtumsfeuerplätzen zum Verbrennen abgelagert und aufgeschichtet werden, denn dies kann zur tödlichen Falle für Kleintiere werden. Die aufgeschichteten Äste, Zweige und Reisighaufen bieten insbesondere Igeln, Hasen, Vögeln und anderen Kleintieren Deckung und Schutz. Wird das Brauchtumsfeuer ohne die Möglichkeit der Flucht angezündet, bedeutet dies für viele Tiere den sicheren Tod. Daher darf das Aufschichten des Materials erst an dem Tag, an dem das Brauchtumsfeuer angezündet wird, erfolgen.
Mein besonderer Dank gilt den ehrenamtlichen Tätigen, die durch ihre Bereitschaft zur Veranstaltung von Brauchtumsfeuern das Brauchtum in unserer Gemeinschaft pflegen.
Verhalten Sie sich bitte auf den Brauchtumsfeuerstellen umsichtig und folgen den Anweisungen der Veranstalter, damit Ihnen und den anderen Besuchern der Brauchtumsfeuer keine Schäden entstehen und so das Osterfest einen unglücklichen Verlauf nehmen könnte. Tragen Sie bitte keine brennenden Fackeln in die bewohnte Ortslage und in anliegende Feldgehölze oder Wälder.