Bekanntmachung
Bei einer Ortsbesichtigung auf dem Friedhof Bad Grund (Harz) sind einige Grabstätten durch einen hohen Baum- bzw. Sträucherbewuchs aufgefallen.
Gem. § 25 Abs. 2 S. 3 der fortgeltenden Friedhofssatzung der Gemeinde Bad Grund (Harz) ist das Pflanzen von Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern auf Grabstätten unzulässig. Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen werden gebeten, die Entfernung der Bäume/Sträucher in der Zeit vom 01.10.2014 bis zum 28.02.2015 zu vollziehen.
Eine Überprüfung der Grabstätten wird beginnend ab dem 1. März 2015 erfolgen.
Bisher konnten durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) für nachfolgend aufgeführte Grabstätten keine Nutzungsberechtige/n ermittelt werden:
Grab "Marie & Robert Kopetsch", Reihe 28 Nummer 20
Grab "Jakob & Irma Schwind", Reihe 38 Nummer 18
Grab "Luis & Marta Römer", Reihe 46 Nummer 11
Grab "Karl Küster & Marie Prinz", Reihe 49 Nummer 15
Diese werden gebeten, sich bis zum 28. Februar 2015 mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) in Verbindung zu setzen.