Bekanntmachung
Für zahlreiche Einzel-und Wahlgräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde Bad Grund (Harz) Bergstadt Bad Grund (Harz), Badenhausen, Eisdorf, Ortsteil Willensen und Windhausen ist die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen. Diese Grabstellen sollen beginnend ab dem 18. August 2014 eingeebnet werden.
Nach Ablauf des Nutzungsrechtes sind Grabmäler usw. von den Berechtigten zu entfernen. Geschieht das nach Aufforderung nicht, werden die Grabmäler usw. von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) abgeräumt. Die Grabmäler gehen entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde Bad Grund (Harz) über.
Die Nutzungsberechtigten der Grabstellen werden gebeten, soweit erforderlich, bis zum
15. August 2014
die einzuebnenden GrabsteIlen abzuräumen. Bisher konnten durch die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) für nachfolgend aufgeführte Grabstätten keine Nutzungsberechtige/n ermittelt werden:
Friedhof Bad Grund (Harz), Grab "Friedrich Oppermann", Reihe 13 Nummer 3
Friedhof Bad Grund (Harz), Grab "Rudolf Krause", Reihe 26 Nummer 22
Friedhof Bad-Grund (Harz), Grab "Dina Höveler", Reihe 26 Nummer 22
Friedhof Badenhausen, Grab "Lina&Hermann Ziegenbein" ,Abt. 1, Reihe 1, Nr. 6
Friedhof Eisdorf, Grab "Willi Grube", Abt. 5, Reihe 5, Nr. 17
Diese werden gebeten, sich bis zum 08. August 2014 mit der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Bad Grund (Harz) in Verbindung zu setzen.