28.08.2018
Bekanntmachung

Bebauungsplan Gi Nr. 24 "Vor der Welt" der Gemeinde Bad Grund (Harz); Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauBG

Der Rat der Gemeinde Bad Grund (Harz) hat am 15. März 2018 den Bebauungsplan Gi Nr. 24 „Vor der Welt“ gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung und gleichzeitig die zugehörige Begründung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gem. § 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Gi Nr. 24 „Vor der Welt“ in Kraft.
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20.08.2018
Hausherrenholzberechtigung für die Ortschaften Badenhausen, Flecken Gittelde (einschl. Teichhütte) sowie Windhausen für das Wirtschaftsjahr 2019

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des Herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in den vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen in der zurzeit gültigen Fassung haben die holzberechtigten Hausherren die Möglichkeit, anstelle der zu empfangenden Holzrente einen entsprechenden Geldbetrag aus der Forstkasse zu erlangen.
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20.08.2018
Brennholzberechtigungsliste der Inquilinen für die Ortschaften Badenhausen, Flecken Gittelde (einschl. Teichhütte) sowie Windhausen für das Wirtschaftsjahr 2019

Nach dem Gesetz ist die Ablösung der den Berechtigten im Bezirke des herzoglichen Amtsgerichtes Seesen in der vormaligen Communion-Harzforsten zustehenden Holzberechtigungen betreffend vom 3. Juli 1851 in der derzeitigen Fassung und die Gesamtholzmenge für die einzelnen Gemeinden festzulegen. Die Berechnungsgrundlage für die Verteilung des Holzes auf die berechtigten Inquilinen ist die Anzahl der beheizten Stubenöfen und Kochherde der Inquilinen.
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13.08.2018
Innerbetriebliche Veranstaltung der Gemeindeverwaltung Bad Grund (Harz) am Donnerstag, 16. August 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,
am
Donnerstag, dem 16. August 2018,
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01.08.2018
Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes BG Nr. 13 „Hilfe Gottes“ gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 13 und 13 a BauGB

Öffentliche Auslegung gemäß § 13 a in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 sowie § 3 Abs. 2 BauGB
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