Alle Fahrerlaubnisinhaberinnen und -inhaber der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sind verpflichtet, ihren alten Papierführerschein (Ausstellungsdatum bis 31.12.1998) bis zum 19.07.2022 in einen neuen fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen. Nach Ablauf dieser Frist ist der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, es droht bei Kontrollen dann aber ein Verwarnungsgeld. Im Rahmen einer Sonderaktion bietet die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göttingen an den Standorten Göttingen und Osterode am Harz am Freitag, 15.07.2022, von 13:00 bis 17:00 Uhr einen Sondertermin für den Führerscheinumtausch.
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