25.06.2019
Stellenausschreibung

Im Rahmen des LEADER-Projektes „Innenentwicklung der Bergstadt Bad Grund (Harz)“ beabsichtigt die Gemeinde Bad Grund (Harz) im Fachbereich Familie und Soziales zum 1. Oktober 2019 die Stelle einer Projektmanagerin/eines Projektmanagers (m/w/d) zu besetzen.
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24.06.2019
Die Untere Harzstraße/L 524 wird am Brücktor gesperrt

Windhausen. Die Deutsche Bahn Netz AG teilt mit, dass das „Brücktor“ zwischen Windhausen und Teichhütte im Verlauf der Unteren Harzstraße/L 524 vom heutigen Montag, 24. Juni, bis zum Samstag, 29. Juni, voll gesperrt sein wird. Um die Verkehrsbeeinträchtigung möglichst gering zu halten, beschränkt sich die Sperrung jeweils auf den Zeitraum zwischen 20 und 6 Uhr. Diese Maßnahme ist notwendig, weil die Bahnbrücke saniert wird muss. Der dadurch notwendige Umleitungsverkehr führt über die B 243 die B 242 bzw. umgekehrt für die Gegenrichtung. (Quelle: Petra Bordfeld)
17.06.2019
Schüler-Ferienbetreuung in den Herbstferien 2019 (vom 07.10.2019 bis 18.10.2019)

Das neue Angebot in der Gemeinde Bad Grund (Harz) richtet sich vorrangig an Kinder im Grundschulalter, deren Eltern alleinerziehend und/oder
berufstätig sind. Für die Betreuung von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 15.30 Uhr und am Freitag von 7.30 - 13.00 Uhr, die überwiegend im
Jugendcafè in Badenhausen und in der benachbarten Turnhalle sowie ggf. auch auf dem Sportplatz, im Hallenbad oder auch mal in den Badenhäuser Wiesen und Wälder stattfinden wird, belaufen sich die Kosten auf 65,00 Euro pro Woche zuzüglich Eintritt für das Hallenbad und den Transport dorthin.
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11.06.2019
Bekanntmachung

Öffnungszeiten der Bürgerinfo der Gemeinde Bad Grund (Harz)

Am Dienstag den 25. Juni 2019 ist die Bürgerinfo einschließlich Einwohnermeldeamt der Gemeinde Bad Grund (Harz) aus innerdienstlichen Gründen geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
05.06.2019
Bekanntmachung

Ablauf von Nutzungsrechten an Grabstätten auf den Friedhöfen der Gemeinde Bad Grund (Harz)

Für zahlreiche Gräber auf den Friedhöfen in der Gemeinde Bad Grund (Harz) (Bergstadt Bad Grund (Harz), Badenhausen, Eisdorf, Willensen und Windhausen) ist die Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen.
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05.06.2019
Bekanntmachung

Jährliche Überprüfung der Standfestigkeit von Grabmalen; Teilnahme von Nutzungsberechtigten einer Grabstätte

Die Gemeinde Bad Grund (Harz) hat als kommunaler Friedhofsträger im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht auf seinen Friedhöfen nicht nur dafür Sorge zu tragen, dass Flächen und Wege sicher zu begehen sind, sondern auch die Pflicht - neben den jeweiligen Grabnutzungsberechtigten als Eigentümer einer Grabstätte - jährlich die Standfestigkeit von Grabmalen zu prüfen.
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