28.03.2006
Der Samtgemeindewahlleiter informiert

Aufforderung zur Benennung von Mitgliedern zur Bildung des Samtgemeindewahlausschusses, des Stadtwahlausschusses und der Gemeindewahlausschüsse für die Kommunalwahlen am 10.09.2006

Gem. § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 5 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) sind für die Bergstadt Bad Grund (Harz), Gemeinde Badenhausen, Gemeinde Eisdorf, Flecken Gittelde, Gemeinde Windhausen und die Samtgemeinde Bad Grund (Harz) Wahlausschüsse zu bilden. Die Wahlausschüsse bestehen neben der Wahlleitung aus je sechs Beisitzern und je sechs stellv. Beisitzern, die auf Vorschlag der Parteien vom Wahlleiter zu berufen sind. weiterlesen...
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